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Verbesserte Vergütung für Lehrbeauftrage von Kunst- und Musikhochschulen in NRW

Die Situation der Lehrbeauftragten an den Kunst- und Musikhochschulen ist deutschlandweit für viele Dozenten unbefriedigend. Sie kämpfen gegen unsichere Beschäftigungsverhältnisse und unzureichende Bezahlung. Die Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN im nordrhein-westfälischen Landtag haben nun eine verbesserte Vergütung für Lehrbeauftrage von Kunst- und Musikhochschulen in NRW beschlossen. Sie beantragten rund 275.000 Euro für den Haushalt 2015, um die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst nachzuvollziehen. Dazu erklären Karl Schultheis (SPD), wissenschaftspolitischer Sprecher, und Dr. Ruth Seidl (Grüne), wissenschaftspolitische Sprecherin:

Karl Schultheis: „Die Anpassung der Vergütung ist für die Koalitionsfraktionen unerlässlich. Die Lehrbeauftragten leisten eine wertvolle Arbeit. Deshalb ist es uns sehr wichtig, dass die Prinzipien der guten Arbeit auch für sie gelten. In den vergangenen Jahren haben wir die Entlohnung bereits angehoben und so den Weg zu einem angemessenen Verdienst eingeschlagen...“

Dr. Ruth Seidl: „Insbesondere die Lehrbeauftragten an den künstlerischen Hochschulen erfüllen eine besondere Arbeit, die nicht mit derjenigen der anderen Beschäftigten an den Hochschulen vergleichbar ist. Sie erbringen einen großen Anteil, teils über die Hälfte, der hochqualifizierten künstlerischen Lehre an den Musikhochschulen. Sie werden benötigt, damit die Hochschulen den jährlich unterschiedlichen Bedarf der Studierenden nach Unterrichtung in bestimmten Instrumenten erfüllen können. Da es sich bei einem Lehrauftrag um eine in der Regel jeweils einjährig befristete, selbstständige Tätigkeit im künstlerischen Bereich handelt, müssen die übrigen Aspekte der Arbeitsbeziehung angemessen ausgestaltet sein...“

Die Deutsche Orchestervereinigung fordert, die Vergütung direkt an die Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst zu koppeln.

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