Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW und der Landesmusikrat NRW vergeben für herausragende Programme der Saison 2017/2018 von Spielstätten des Jazz und des avancierten Pop/Rock auch für die kommende Saison eine Prämie. Damit wird die herausragende Rolle, die Spielstätten als Foren der musikalischen Begegnung und Innovation für das Musikleben in NRW spielen, gewürdigt.
Die Prämien betragen zwischen 5.000 Euro und 10.000 Euro für ein herausragendes Programm einer Spielzeit, je nach Beschluss der Jury. Antragsberechtigt sind Spielstätten, die sich für Jazz, Improvisierte Musik und/oder avancierte Pop/Rock-Musik engagieren, dabei Nachwuchskünstlern und regionalen Bands ein Forum bieten und die Personalkosten der bei ihnen eingesetzten Kräfte selbst tragen (Techniker für Ton und Licht, Programmplanung, Geschäftsführung).
Als Nachwuchskünstler gelten Musikergruppen, die nicht mehr als zwei professionell aufgenommene CDs veröffentlicht haben. Regionale Bands sind in einer bestimmten Stadt oder Region verwurzelt, spielen dort regelmäßig, ihr Wirkungskreis ist jedoch nicht wesentlich über die Region hinaus erkennbar.
Die Anträge auf Prämierung herausragender Programme in der Spielzeit 2017/2018 können bis zum 30. Oktober 2017 beim Landesmusikrat NRW eingereicht werden. Im Antrag muss erläutert werden, auf welche Segmente des Spielplans sich der Prämienantrag bezieht und inwiefern hier Nachwuchskünstler und regionale Bands besonders gefördert wurden.
Die Anträge werden von einer unabhängigen Jury beurteilt. Die Übergabe der Prämien ist für Januar 2018 geplant.
Ausschreibung und Antragsformular finden Sie hier:
<link file:3528>Ausschreibung Spielstättenprogrammprämie 2017/18 (PDF-Datei, 401 KB)
<link file:3529>Antragsformular Spielstättenprogramm-Prämie 2017/18 (PDF-Datei, 138 KB)